Version gültig ab 21. Januar 2026
1. GELTUNGSBEREICH
1.1. In der von AMAG Corporate Services AG, Alte Steinhauserstrasse 12, CH-6330 Cham (nachfolgend "wir", "uns" oder "AMAG" genannt) betriebenen allride-App (nachfolgend "App") können die Nutzer:innen (nachfolgend «User» genannt) die jeweils angebotenen Automobile, E-Cargobikes, E-Bikes, Velos und/oder S-Pedelecs (nachfolgend gemeinsam "Fahrzeuge", jedes einzeln ein "Fahrzeug") buchen und selbständig abholen und zurückgeben.
1.2. Diese Allgemeinen Mietbedingungen (nachfolgend "Mietbedingungen") gelten für Buchungen und Nutzungen von Fahrzeugen in der allride-App. Die Fahrzeuge werden von einem durch AMAG beauftragten Unternehmen (nachfolgend «Mobilitätspartner» genannt als Vermieterin zur Verfügung gestellt und im Falle einer von uns bestätigten Buchung eines Fahrzeugs (vgl. Artikel 3.2.2), kommt ein Mietvertrag zwischen dem Mobilitätspartner und dem User gemäss diesen Mietbedingungen, und subsidiär dem schweizerischen Obligationenrecht, zustande.
1.3. Diese Mietbedingungen gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen allride-App und den rechtlichen Hinweisen in der App sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Angebots des Mobilitätspartners. Diese Mietbedingungen können jederzeit angepasst werden (vgl. Artikel 14.3). Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Nutzung eines Fahrzeugs geltende Version dieser Mietbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen Mietbedingungen abweichende Bedingungen der User oder von Dritten werden nicht anerkannt.
1.4. Bei den in der App zur Miete angebotenen Fahrzeugen handelt es sich um ein konkret vorhandenes Fahrzeug. Es kann immer zu Abweichungen zwischen dem Fahrzeugfoto und der Beschreibung des Fahrzeugs in der App und dem tatsächlichen Zustand des Fahrzeugs kommen. Das Fahrzeugfoto und die Beschreibung des Fahrzeugs in der App ist daher unverbindlich und dient lediglich der Illustration. Die Angaben zur tatsächlichen Ausstattung und dem Ladestatus der Fahrzeuge werden in der App möglichst aktuell und genau anzugeben. Die tatsächliche Ausstattung und der tatsächliche Ladestatus können jedoch von den Angaben in der App abweichen, weshalb diese Angaben ohne Gewähr sind und den User aus solchen Abweichungen keinerlei Ansprüche entstehen.
2. DEFINITION
Soweit nicht bereits andernorts in diesen Mietbedingungen definiert, haben in diesen Mietbedingungen die folgenden Begriffe die nachstehende Bedeutung.
3. MIETEN EINES FAHRZEUGES
3.1 Mietbedingungen für Fahrzeuge
3.1.1. Ein User eines Fahrzeuges muss die nachfolgenden Bedingungen erfüllen. Ein User muss (kumulativ):
3.1.2. eine handlungsfähige natürliche Person im Alter von mindestens 18 Jahren sein;
3.1.3. einen festen Wohnsitz in der Schweiz oder im Ausland haben;
3.1.4. für die Nutzung von Autos & S-Pedelecs über einen in der Schweiz gültigen Führerausweis verfügen (hiervon ausgenommen ist die Nutzung von in der Schweiz bewilligungsfreien Fahrrädern); Lernfahrausweise werden nicht akzeptiert
3.1.5. einen Account in der allride App eröffnet haben, welcher von AMAG autorisiert wurde;
3.1.6. in der Lage sein, das Fahrzeug verkehrssicher nach den jeweils geltenden verkehrs- und ordnungsrechtlichen Regelungen zu führen; Erfahrung oder Mindestkenntnisse im Fahren des betreffenden Fahrzeugs haben, sowie mit der Bedienung und der sicheren Anwendung des betreffenden Fahrzeugs vertraut sein.
3.2. Einschränkungen bei Auslandbezug
3.2.1. Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die einen ausländischen Führerausweis besitzen, dürfen Fahrzeuge nur dann mieten, wenn sie sich seit weniger als zwölf Monaten in der Schweiz aufhalten. Zur Prüfung kann AMAG die Vorlage weiterer Dokumente, insbesondere eines Aufenthaltstitels, verlangen. Personen mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz dürfen das Fahrzeug ausschliesslich in der Schweiz nutzen und lenken; Auslandfahrten sind verboten.
3.3. Buchung eines Fahrzeugs und Abschluss des Mietvertrages
3.3.1. Ein User kann ein Fahrzeug über die App buchen, indem beim gewünschten Fahrzeug am gewünschten Standort der gewünschte Zeitraum ausgewählt und bei Verfügbarkeit eine Buchungsanfrage gestellt wird.
3.3.2. Der Mietvertrag über das Fahrzeug kommt zustande, wenn und sobald ein User die Bestätigung der Buchung über die App erhält. Zusätzlich wird nach jeder Buchung eine Bestätigung auf die im Account hinterlegte E-Mail-Adresse versendet.
3.3.3. Die maximale ununterbrochene Mietdauer desselben Fahrzeugs ist auf maximal 28 Tage begrenzt.
3.4. Änderungen oder Stornierungen der Fahrzeugmiete
3.4.1. Buchungsänderungen und Stornierungen können vom User direkt in der App beantragt werden. Buchungsänderungen und Stornierungen werden dem User per E-Mail an die E-Mail-Adresse bestätigt. Allfällige mit einer Buchung oder Stornierung verbundene Gebühren werden in der App dargestellt. Eine Stornierung ist bis zum Beginn der Mietdauer über die App möglich.
3.4.2. Besteht eine Folgebuchung auf dem gebuchten Fahrzeug, ist eine Verlängerung nicht möglich. User müssen den Customer Support umgehend kontaktieren, sollte eine Miete nicht rechtzeitig beendet werden können. Im Falle einer Missachtung werden Gebühren gemäss dem Gebührenkatalog verrechnet.
3.4.3. Stornierungsgebühren können auch anfallen, wenn ein User die App und/oder den Account löscht und dadurch künftige Buchungen automatisch storniert werden.
3.4.4. AMAG oder ein Mobilitätspartner behalten sich das Recht vor, eine Buchung jederzeit ohne Angaben von Gründen zu stornieren, wenn gegen vertragliche Pflichten verstossen wurde oder generell, wenn die Buchung nach unserem Ermessen ungewöhnlich, risikobehaftet oder verdächtig erscheint oder das gebuchte Fahrzeug nicht verfügbar ist.
3.4.5. AMAG oder ein Mobilitätspartner behalten sich das Recht vor, eine Buchung jederzeit zu ändern/stornieren, sollte ein ausgewähltes Fahrzeug zum gebuchten Zeitpunkt nicht zur Verfügung stehen. Schadenersatzansprüche der User sind in diesem Fall ausgeschlossen.,
3.4.6. Allfällige zusätzliche Gebühren sind im Gebührenkatalog ersichtlich
4. ÜBERNAHME UND NUTZUNG DES FAHRZEUGES
4.1. Übernahme, Öffnen und Verriegeln des Fahrzeuges
4.1.1. Sobald die Buchung bestätigt wurde, kann der User zum gebuchten Datum und Uhrzeit (nachfolgend "Beginn der Mietdauer") am vereinbarten Standort das Fahrzeug übernehmen.
4.1.2. Kurz vor Beginn der Mietdauer wird ein digitaler Schlüssel in der Buchungsbestätigung auf der App aktiviert. Sobald ein User während der Mietdauer in unmittelbarer Nähe des Fahrzeuges steht, kann das Fahrzeug in der App entriegelt werden. Dieser Vorgang setzt eine aktive Bluetooth-Funktion voraus sowie die notwendige Berechtigung in den Einstellungen des Smartphones.
4.1.3. Während der Mietdauer muss das Fahrzeug mit der öffnen- und schliessen-Funktion in der App verriegelt werden. Ist im Auto ein physischer Schlüssel vorhanden, muss dieser für das Öffnen und Schliessen während der Buchung verwendet werden.
4.1.4. Vor der Fahrt mit E-Fahrzeugen, müssen die Ladekabel ausgesteckt und korrekt verstaut werden. Fahrzeugeigene Ladekabel sind am dafür vorgesehenen oder geeigneten Ort (bei einem Auto z.B. im Kofferraum) im oder am Fahrzeug zu verstauen.
4.1.5. AMAG oder ein Mobilitätspartner haften nicht für entwendete oder verlorene Gegenstände der User und weiteren Fahrgästen.
4.2 Zustandsbericht bei der Übernahme des Fahrzeuges
4.2.1. Ein Zustandsbericht des Fahrzeuges ist ab Beginn der Mietdauer in der App ersichtlich.
4.2.2. Unmittelbar vor bzw. bei Beginn der Mietdauer bzw. der ersten Verwendung des Fahrzeuges nach Beginn der Mietdauer muss eine Sichtprüfung des Fahrzeuges durchgeführt, und Folgendes kontrolliert werden:
4.2.2.1. Das Fahrzeug wird dem User in einem gepflegten, verkehrssicheren und technisch einwandfreien Zustand übergeben. Normale Gebrauchsspuren, die die Funktionalität oder Sicherheit nicht beeinträchtigen, können vorhanden sein. Eine vollständige Schadensfreiheit oder eine frisch gereinigte Innen- und Außenreinigung kann nicht garantiert werden. Falls sich das Fahrzeug bei Beginn der Mietdauer in mangelhaftem Zustand befindet, muss dies mit Foto dokumentiert und dem Customer Support (support@allride.swiss) gemeldet werden. Andernfalls gilt der Zustand des Fahrzeugs als sauber und einwandfrei.
4.2.2.2. Der Zustand des Fahrzeuges entspricht dem Zustandsbericht. Sollte das Fahrzeug einen Schaden haben, der nicht im Bericht aufgeführt ist, muss dieser vom User unmittelbar bei Beginn der Mietdauer über die App entsprechend gemeldet werden. Schäden, die während der Mietdauer entstehen, müssen ebenfalls vor Rückgabe des Fahrzeugs direkt über die App gemeldet werden. Ist eine Meldung über die App nicht möglich, müssen diese mit einer Beschreibung und Fotos unverzüglich per E-Mail (support@allride.swiss) übermittelt werden; Erfolgt keine Meldung, gilt das Fahrzeug als im Zustand gemäss Zustandsbericht übernommen.
4.2.3. Wenn ein User allfällige im Zustandsbericht des Fahrzeugs nicht aufgeführte Mängel oder Schäden nicht unmittelbar bei Beginn der Mietdauer meldet, dann gilt das Fahrzeug als so übernommen wie im Zustandsbericht beschrieben. Unterlässt der User die Meldung von neuen, nicht dokumentierten Schäden vor Fahrtantritt, haftet er für nachträglich festgestellte Schäden und Mängel bis zur Höhe des Selbstbehalts – es sei denn, der User kann nachweisen, dass der Schaden bereits vor Mietbeginn bestand. Eine weitergehende Haftung bleibt vorbehalten bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Verhalten, bei Missachtung von Rechtsnormen oder dieser Mietbedingungen.
4.2.4. Schäden, die während der Mietdauer entstehen, müssen vom User unverzüglich in der App erfasst werden.
4.3. Verwendung des Fahrzeugs
4.3.1. Der User ist verpflichtet, das Fahrzeug verantwortungsbewusst zu nutzen und alle notwendigen und angemessenen Massnahmen zu ergreifen, um das Fahrzeug in gutem Zustand zu halten.
4.3.2. Der User hat das Fahrzeug während der gesamten Mietdauer in einem sicheren und fahrtüchtigen Zustand zu halten. Hierzu gehört auch, dass das Fahrzeug jederzeit über ausreichend Kraftstoff oder Energie verfügt. Sollte ein User mit seinem Fahrzeug aufgrund Kraftstoff- oder Energiemangels (leerer Tank bzw. leerer Akku) liegen bleiben, hat er hierüber unverzüglich Customer Support zu informieren und haftet für sämtliche mit der dem Abschleppen bzw. der Bergung und der Wiederherstellung eines betriebsbereiten Zustands des Fahrzeugs verbundenen Kosten sowie alle Schäden am Fahrzeug.
4.3.3. Die User verpflichten sich, das Fahrzeug während der Mietdauer sorgfältig zu gebrauchen und pflegen, immer abzuschliessen und es an einem sicheren Parkplatz abzustellen.
4.4. Instandhaltung des Fahrzeuges
4.4.1. Die laufende Fahrzeugwartung wird von AMAG, dem Mobilitätspartner oder einem beauftragten Partner ausserhalb allfälliger Fahrzeugmieten durchgeführt.
4.4.2. Für den Fall, dass am Fahrzeug ein Problem auftritt, welches die weitere Nutzung unmöglich macht (z.B. ungewöhnliche Geräusche, Warnanzeigen auf dem Armaturenbrett, platte Reifen oder ähnliches) verpflichtet sich der User, den Pannendienst und den Customer Support umgehend zu kontaktieren (siehe Artikel 11.), um das weitere Vorgehen zu besprechen.
4.5. Verbote
Es ist strengstens verboten:
4.5.1. im Auto zu rauchen (Zigaretten, Vapes, E-Zigaretten etc.);
4.5.2. das Fahrzeug zum Transport von Tieren zu verwenden mit Ausnahme von Assistenztieren für Behinderte;
4.5.3. das Fahrzeug schmutzig zu hinterlassen (Müll im Fahrzeug, verschmutzte Sitze, Schlamm an der Karosserie, etc.);
4.5.4. ohne vorherige schriftliche Zustimmung von AMAG Werbung oder Aufkleber auf dem Fahrzeug anzubringen;
4.5.5. das Fahrzeug ausserhalb der Schweiz und deren direkte Nachbarländer länger als sieben (7) Tage zu fahren. Hat der User seinen Wohnsitz ausserhalb der Schweiz, darf das Fahrzeug unter keinen Umständen im Wohnsitzland gefahren werden. Allfällige Vignetten für Auslandsfahrten müssen nach der Buchung zwingend entfernt werden.
4.5.6. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen wird eine Gebühr gemäss Gebührenkatalog in Rechnung gestellt, und AMAG kann vom User Ersatz für die entstandenen Schäden und Verschmutzungen verlangen.
4.6. Unzulässige Nutzung
Das Fahrzeug muss bestimmungsgemäss verwendet werden und darf insbesondere nicht benutzt werden:
4.6.1. wenn es überlastet oder überladen ist (z.B. mehr Passagiere als zulässig oder Ladung, die die maximale Nutzlast des Fahrzeuges überschreitet);
4.6.2. um andere Fahrzeuge oder Anhänger zu ziehen oder zu schieben;
4.6.3. zur Beförderung gefährlicher, brennbarer oder explosiver Güter oder Waren;
4.6.4. abseits von befestigten Strassen;
4.6.5. zur Beförderung von Gütern oder Personen gegen Entgelt oder geldwerte Vorteile;
4.6.6. für jede öffentliche Personenbeförderung;
4.6.7. um Fahrstunden zu geben;
4.6.8. für Lernfahrten (inkl. Prüfungsfahrten);
4.6.9. um an einem Fahrzeugrennen oder einer Rallye oder einem anderen sportlichen Einsatz teilzunehmen;
4.6.10. für eine Untervermietung, gegen Geld oder kostenlos;
4.6.11. für rechtswidrige Zwecke oder um eine Straftat zu begehen;
4.6.12. jegliche riskante, unvorsichtige oder fahrlässige Nutzung des Fahrzeuges ist verboten.
4.6.13. Das Fahrzeug darf nur von dem User gelenkt werden, von dem es gebucht bzw. gemietet wurde.
4.6.14. User, die nur Fahrzeuge mit einem Automatikgetriebe fahren können, dürfen unter keinen Umständen ein Fahrzeug mit einem Schaltgetriebe fahren.
4.6.15. Der User darf das Fahrzeug nicht in einem Zustand übermässiger Müdigkeit oder unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, die die Konzentration beeinträchtigen, oder anderen legalen oder illegalen Substanzen fahren, die die Fähigkeiten so weit verändern, dass das Fahrzeug nicht mehr ordnungsgemäss kontrollieren werden kann oder die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt wird.
4.6.16. Wenn sich Kinder bis 12 Jahre im Fahrzeug befinden, so verpflichten sich User, Booster, Kindersitze und alle anderen erforderlichen Kinderschutzmassnahmen gemäss den anwendbaren Rechtsvorschriften selbst mitzunehmen und diese gemäss den Anweisungen des Herstellers einzubauen, zu verwenden und bei Mietende wieder ordnungsgemäss auszubauen.
4.7. Folgen bei Pflichtverletzung
4.7.1. User sind verantwortlich für die Nutzung des Fahrzeugs entsprechend diesen Mietbedingungen und den anwendbaren Rechtsvorschriften durch sich und allfällige Dritte (z.B. Fahrzeuginsassen). Jede Nichteinhaltung dieser Mietbedingungen und/oder anwendbaren Rechtsvorschriften durch den User kann unter anderem dazu führen, dass die Versicherungs- und Schutzbestimmungen (siehe Artikel 6 und 7) beeinträchtigt und/oder ungültig werden und der User für alle Kosten, für nachteilige Folgen, Verluste und/oder Schäden, die dadurch entstehen können, verantwortlich und haftbar wird. Eine Nichteinhaltung dieser Mietbedingungen und/oder von anwendbaren Rechtsvorschriften kann auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Darüber hinaus wird das Recht vorbehalten, die sofortige Rückgabe des Fahrzeuges zu verlangen, wenn der abgeschlossene und/oder optionale Versicherungsschutz und die ergänzenden Dienstleistungen beeinträchtigt und/oder ungültig werden. Zudem werden jedem User bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen entsprechende Gebühren gemäss Gebührenkatalog belastet werden.
4.8. Unfall oder technischer Ausfall des Fahrzeuges
4.8.1 Technischer Defekt
4.8.1.1. Wenn eine Warnleuchte auf dem Armaturenbrett oder Display erscheint oder das Fahrzeug während der Mietdauer sonst wie eine Störung, einen technischen Defekt oder Fehler (nachfolgend "Defekt") aufweist, muss umgehend der Customer Support informiert werden.
4.8.1.2. Wenn das Fahrzeug während der Mietdauer einen Defekt hat oder an einem Unfall beteiligt ist, wird der Pannendienst versuchen, das Fahrzeug wieder fahrtüchtig zu machen.
4.8.1.3. Wenn das Fahrzeug nicht repariert werden kann, und/oder kein anderes Fahrzeug zur Verfügung steht, wird dem User anteilsmässig den Teil der Mietdauer, die nicht verwendet wurde, erstattet.
4.8.1.4. Der Rücktransport aller Insassen zurück zum Standort muss nach Rücksprache mit dem Customer Support erfolgen. Allfällige Kosten werden nur erstattet, wenn eine vorherige Rücksprache mit dem Customer Support stattgefunden hat.
4.8.1.5. Allfällige weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz oder Ersatz von Aufwänden durch User sind ausgeschlossen, sofern kein grobes Verschulden von AMAG oder dem Mobilitätspartner vorliegt.
4.8.1.6. User dürfen weder eigenständig das Fahrzeug reparieren noch einen Reparaturauftrag erteilen. Bei Widerhandlung trägt der User sämtliche Kosten selbst und hat auch die Kosten für die Wiederherstellung des ordentlichen Zustands zu ersetzen.
4.8.2 Unfall oder Vorfall
4.8.2.1 Wenn das Fahrzeug in einen Unfall/einen Vorfall involviert ist, muss der User die Bestimmungen dieser Artikel 4.4, insbesondere die Schritte von Artikel 4.4.5 befolgen und umgehend den Customer Support (Tel. +41 41 539 13 90) anrufen. Wird diese Weisung missachtet und/oder die Fahrt trotzdem fortgesetzt haftet der User für alle Verluste und/oder Schäden am Fahrzeug oder an einem Dritten, die sich aus der Nutzung des Fahrzeuges ergeben, sowie für alle anwendbaren Schadens- oder Verlustgebühren und die im Gebührenkatalog genannten Gebühren. User eines E-Autos sind verpflichtet, im Falle eines Unfalls die Einsatzkräfte darauf hinzuweisen, dass es sich um ein Elektrofahrzeug handelt. Das Fahrzeug darf in keinem Fall konventionell abgeschleppt werden!
4.8.2.2. Wenn der Unfall oder Vorfall durch Fahrlässigkeit, vorsätzlichen Missbrauch oder in Verletzung dieser Mietbedingungen durch den User und/oder unbefugte Lenker:innen verursacht wurde und/oder unser Kollisionsschadenschutz nicht anwendbar ist oder durch eine Handlung oder Unterlassung ungültig wird (siehe Versicherungs- und Schutzbestimmungen in Artikel 7 für weitere Informationen darüber, wann unser Kollisionsschadenschutz gilt und wann er ungültig wird), dann behalten wir uns das Recht vor, dem User die Kosten der Wiederherstellung in voller Höhe in Rechnung zu stellen. Der User ist verpflichtet, die in Artikel 6 und 7 genannten Beträge zu zahlen.
4.8.2.3. Wenn der User während der Mietdauer einen Unfall/Vorfall hat, dann muss dieser
4.8.2.3.1. die entsprechenden Gebühren gemäss Gebührenkatalog zahlen;
4.8.2.3.2. gegenüber Dritten keine voreilige Verantwortung zugeben oder übernehmen;
4.8.2.3.3. die Namen, Adressen und Telefonnummern aller Beteiligten, einschliesslich Zeug:innen, einholen und uns mitteilen;
4.8.2.3.4. das Fahrzeug sichern und der Polizei sofort Bescheid geben, wenn jemand verletzt ist, die Strasse blockiert ist oder wenn Gegenstände beschädigt wurden;
4.8.2.3.5. den Customer Support und Pannendienst (siehe Artikel 11) sofort telefonisch über den Unfall oder Vorfall informieren,
4.8.2.3.6. Bei Automobilen muss das Unfallprotokoll, welches im Handschuhfach ist, ausgefüllt und uns zugesendet werden.
4.8.2.4. Der User muss sich mit besten Kräften bemühen, uns vollständige Informationen über alle Dritten und Fahrzeuge Dritter zur Verfügung zu stellen, die an dem Unfall/Vorfall mit unserem Fahrzeug beteiligt waren. Andernfalls kann die Versicherungsdeckung hinfällig werden.
4.8.2.5. Jeder User hat auf unsere Aufforderung hin alles zu tun, was zumutbar und rechtmässig vom User verlangt wird und erlaubt AMAG seine Personendaten zur Durchsetzung von Rechten oder Rechtsbegehren gegen Personen im Zusammenhang mit dem Fahrzeug bekannt zu geben.
4.9. Haftung und Versicherung
4.9.1. Bei Verstoss gegen die Pflichten gemäss Ziffer 4.4 entfällt der Versicherungsschutz sowie die Beschränkung der Haftung auf den Selbstbehalt. In diesem Fall haftet der User für sämtliche Schäden, Kosten und Gebühren gemäss Gebührenkatalog – einschliesslich Reparaturkosten, einer Gebühr für den Nutzungsausfall während der Dauer des Ausfalls des Fahrzeugs, berechnet auf Basis des Tagesmietpreises und Verwaltungsgebühr.
4.9.2. Der User verpflichtet sich, auf Aufforderung bei der Klärung des Sachverhalts mitzuwirken und die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Dritten zu unterstützen.
4.10. Einhaltung der Verkehrsregeln
4.10.1. Während der Mietdauer müssen User (und alle weiteren Lenker:innen) alle Führerscheinvorschriften sowie alle Strassenverkehrsvorschriften und geltenden Vorschriften in dem Land, in dem das Fahrzeug gefahren wird, einhalten. User haben sich selbst und auf eigene Kosten über die im jeweiligen Land geltenden Verkehrs- und anderen Regeln zu informieren, für deren Einhaltung zu sorgen und die ausserhalb der Schweiz vorgeschriebene Ausrüstung und Ausrüstungsgegenstände (z.B. Alkoholtester, Vignetten) zu beschaffen.
4.10.2. In diesem Zusammenhang haften User für alle Verstösse und sind verpflichtet, alle fälligen Beträge für einen Verstoss oder eine Verletzung der geltenden Strassenverkehrsordnung sowie eine Gebühr gemäss Gebührenkatalog zu zahlen.
4.10.3. Während der Mietdauer sind User für alle anfallenden Kosten verantwortlich und müssen diese selbst begleichen, insbesondere:
4.10.3.1. alle Parkgebühren, ausländische Gebühren wie Vignetten, Umweltplaketten und Maut- und Strassenverkehrsgebühren, etc. und/oder
4.10.3.2. Parkbussen, Geschwindigkeitsbussen, Bussen für das Nichteinhalten von Verkehrsregeln, Abschleppkosten bei Falschparken, etc., die von einer zuständigen Behörde oder Organisation erhoben werden.
4.10.3.3. Zusätzliche Gebühren, welche im Zusammenhang mit solchen Verstössen stehen werden von uns gemäss Gebührenkatalog verrechnet.
4.10.4. User anerkennen und willigen ein, dass AMAG bei Vergehen, Forderungsansprüchen und Rechtsverstössen berechtigt ist, Namen und allfällig weitere Personendaten des Users jederzeit den zuständigen Behörden bekannt zu geben. AMAG ist zudem berechtigt, allfällig bezahlte Bussen, welche auf das Verhalten der User zurückzuführen sind, beim User einzufordern, inklusive sämtlicher weiter entstandenen Kosten und Gebühren gemäss Gebührenkatalog.
4.11. Reichweite und Energieversorgung des Fahrzeugs
4.11.1 Elektrofahrzeuge
4.11.1.1. Bei Elektrofahrzeugen ist der User verpflichtet, das Fahrzeug während der Mietdauer bei Bedarf mit dem mitgelieferten oder einem an einer Ladesäule festinstallierten und mit dem Fahrzeug kompatiblen Ladekabel ordnungsgemäss zu laden.
4.11.1.2. Die Ladekarte darf ausschliesslich für den Bezug von Energie für das gemietete Fahrzeug verwendet werden. Eine missbräuchliche Nutzung (z. B. für andere Fahrzeuge) wird dem User vollumfänglich in Rechnung gestellt, zuzüglich einer Gebühr gemäss Gebührenkatalog. Bleibt das Fahrzeug aufgrund unzureichender Ladung stehen, haftet der User unbeschränkt für alle daraus entstehenden Kosten – sofern kein technischer Defekt oder ein Versäumnis seitens AMAG oder dem Mobilitätspartner vorliegt.
4.11.1.3. Der Verlust oder die Beschädigung des Ladekabels wird dem User gemäss Gebührenkatalog in Rechnung gestellt.
4.11.1.4 Hinweis zur Haftung: Schäden oder Kosten, die durch falsche Handhabung entstehen – etwa durch die Verwendung inkompatibler Ladegeräte, ungeeigneter Stromquellen oder unsachgemässer Verwendung des Ladekabels – sind nicht durch den Kollisionsschadenschutz gedeckt. Der Selbstbehalt findet in diesen Fällen keine Anwendung. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr für die Bearbeitung durch den Kundendienst erhoben. In Zusammenhang mit dem Laden können zudem weitere Gebühren (Parkgebühr, Standgebühr, Fair-Use-Gebühr, Strafgebühr) anfallen, die vom User zu tragen sind.
4.11.2. Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor (Benzin/Diesel)
4.11.2.1. Für die Betankung steht eine Tankkarte eines Partnerunternehmens im Handschuhfach zur Verfügung.
4.11.2.2. Wird das Fahrzeug mit eigenen Zahlungsmitteln betankt, kann gegen Vorlage der Original-Quittung der Betrag rückerstattet werden.
4.11.2.3. Die Tankkarte darf ausschliesslich für den Bezug von Kraftstoff für das gemietete Fahrzeug verwendet werden. Eine missbräuchliche Nutzung (z. B. für andere Waren oder andere Fahrzeuge) wird dem User vollumfänglich in Rechnung gestellt, zuzüglich einer Gebühr gemäss Gebührenkatalog.
4.11.2.4. Wird das Fahrzeug mit einem ungeeigneten Kraftstoff betankt, haftet der User unbeschränkt für alle daraus entstehenden Schäden und Folgekosten. Der Kundendienst ist unverzüglich zu informieren, sobald der Fehler erkannt wird – unabhängig davon, ob das Fahrzeug bereits gefahren wurde. Das Fahrzeug ist unverzüglich sicher abzustellen und darf nicht mehr benutzt oder gestartet werden. Die Reparaturkosten sowie eine Bearbeitungsgebühr gemäss Gebührenkatalog werden dem User in Rechnung gestellt.
4.11.2.5 Hinweis zur Haftung: Schäden durch falsche Betankung gelten als unsachgemässe Nutzung und sind nicht durch den Kollisionsschadenschutz gedeckt. Der Selbstbehalt findet in diesem Fall keine Anwendung.
4.12. Technische Störungen der App
4.12.1. Die Fahrzeuge werden über die allride App angeboten. User sind selbst verantwortlich, die technischen und anderweitigen Anforderungen und Voraussetzungen zu schaffen, die die Nutzung der App ermöglichen (vgl. hierzu auch Allgemeine Geschäftsbedingungen allride App).
4.12.2. Bei technischen Störungen der App und/oder deren Funktionen, haben User den Customer Support zu kontaktieren (vgl. Artikel 11).
4.12.3. User verzichten ausdrücklich auf die Geltendmachung von Schadenersatz, entgangenem Gewinn oder anderen vertraglichen oder ausservertraglichen Ansprüchen gegenüber AMAG aufgrund teilweiser oder gänzlicher vorübergehender oder dauerhafter Unterbrechungen im Betrieb der App, Störungen, Mängeln oder Fehlern. User verzichten ausdrücklich auf die Geltendmachung von Schadenersatz, entgangenem Gewinn oder anderen vertraglichen oder ausservertraglichen Ansprüchen gegenüber AMAG aufgrund teilweiser oder gänzlicher vorübergehender oder dauerhaften Unterbrechungen im Betrieb der App, Störungen, Mängeln oder Fehlern (inkl. falscher Darstellungen) in der App und der vorübergehenden oder dauerhaften Einstellung des Betriebs des AMAG Sharing Services und/oder der App und allfälliger damit zusammenhängender Datenverluste. falscher Darstellungen) in der App und der vorübergehenden oder dauerhaften Einstellung des Betriebs von allride und/oder der App und allfälliger damit zusammenhängender Datenverluste.
4.13. Fahrzeugüberwachung
4.13.1. Die Fahrzeuge sind mit elektronischen Systemen ausgestattet, die während der Mietdauer bestimmte Informationen erfassen, um die vertragliche Verwendung zu sichern. Dazu gehören insbesondere Standortdaten (GPS), technische Fahrzeugzustände (z. B. Geschwindigkeit, Batteriestand, Türstatus) sowie Ereignisse wie Erschütterungen oder Rauchentwicklung.
4.13.2. Die erfassten Daten enthalten Zeit- und Ortsinformationen und dienen der Analyse von Schäden, der Erkennung von Missbrauch sowie der Prüfung von Verstössen gegen die Mietbedingungen. Die Daten werden anlassbezogen während und nach der Nutzung des Fahrzeugs verwendet.
4.13.3. Im Falle eines Schadens oder einer Vertragsverletzung können die während der Mietdauer erfassten Fahrzeugdaten (z. B. Standort, Fahrverhalten, Sensorwerte) zur Klärung des Sachverhalts herangezogen werden. Die anlassbezogene Auswertung erfolgt gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen und dient ausschliesslich der Vertragsdurchsetzung und Qualitätssicherung.
5. RÜCKGABE DES FAHRZEUGES
5.1. Das Fahrzeug ist zwingend am vereinbarten Tag, zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Standort zurückgeben, und zwar in dem Zustand, in dem es dem User zu Beginn der Mietdauer zur Verfügung gestellt wurde. Wird das Fahrzeug nicht wie vereinbart am vereinbarten Ort retourniert, kann AMAG nach einmaliger fruchtloser Mahnung, dieses auf Kosten der User abholen lassen. Dazu bedarf es keines richterlichen Befehls oder einer Hinterlegung. AMAG und beauftragte Drittpersonen sind zwecks Rücknahme des Fahrzeugs berechtigt, das Grundstück oder das Gebäude, in welchem sich das Fahrzeug befindet, zu betreten.
5.2. Die Kosten für den Rücktransport sind dem Gebührenkatalog zu entnehmen
5.3. Kraftstoffbetriebene Fahrzeuge müssen mit einer Tankfüllung von mindestens 50% zurückgegeben werden. Im Übrigen gilt Artikel 4.3.1.1.
5.4. E-Fahrzeuge sind an die am Standort vorhandene Ladestation anzuschliessen. Der Ladevorgang muss mit der im Fahrzeug vorhandenen Ladekarte aktiviert werden. Hierzu hält der User die Karte an die Ladestation und wartet auf die Bestätigung, dass der Ladevorgang gestartet wurde. Im Übrigen gilt Artikel 4.3.1.2.
5.5. E-Bikes, E-Cargo-Bikes und S-Pedelec müssen mit dem am Standort vorhanden Ladekabel angeschlossen werden.
5.6. Vor bzw. bei Beendigung der Miete hat der User sicherzustellen, dass alle persönlichen Gegenstände entfernt wurden, alle Türen und Schlösser verschlossen sind und Fenster geschlossen sind.
5.7. Mietdauer endet, wenn:
5.7.1. das Fahrzeug am vereinbarten Standort abgestellt und verriegelt wurde; und
5.7.2. Die Ladung der Fahrzeuge korrekt aktiviert ist (nur bei E-Fahrzeugen); und
5.7.3. Die während der Mietdauer entstandenen Schäden in der App gemeldet wurden; und
5.7.4. Der Fahrzeugschlüssel korrekt im Carsharing-Terminal deponiert wurde (Falls vorhanden); und
5.7.5. Die Miete in der App beendet wurde (Internetverbindung notwendig).
5.8. Bei Rückgabe ist das Fahrzeug auf neue Schäden zu prüfen. Werden neue Schäden festgestellt, sind diese in der App zu melden. Zu melden sind sämtliche Schäden, also auch Schäden, für die sich der User nicht verantwortlich erachtet.
5.9. Wird ein Fahrzeug in stark verschmutztem Zustand zurückgegeben, können die Reinigungskosten gemäß dem gültigen Gebührenkatalog in Rechnung gestellt werden.
5.10. Wenn nach Beendigung der Miete Dokumente und Zubehör (z.B. Ladekabel & -karten, Scheibenkratzer, Pannendreieck, etc.) fehlen, können diese gemäss Gebührenkatalog in Rechnung gestellt werden
5.11. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Fahrzeugschlüssels ist der User verpflichtet, den Customer Support unverzüglich zu informieren. Die Kosten für Ersatz, Bearbeitung und allfällige Folgekosten (z. B. Immobilisierung des Fahrzeugs, Sicherheitsrisiken) werden dem User gemäss Gebührenkatalog und Reparaturkostenliste in Rechnung gestellt
5.12. Wird das E-Fahrzeug nicht an die Ladestation angeschlossen und die Ladung nicht aktiviert, werden die im Gebührenkatalog angegebenen Gebühren verrechnet
5.13. Wird das kraftstoffbetriebene Fahrzeug mit unzureichender Tankfüllung (mind. 50%) retourniert, werden die im Gebührenkatalog angegebenen Gebühren verrechnet.
5.14. Wird die vereinbarte Mietdauer überschritten, ohne dass eine Verlängerung im System registriert wurde, werden die zusätzlichen Kosten gemäss Gebührenkatalog verrechnet. übersteigt der durch die Verspätung verursachte Schaden die pauschale Gebühr – insbesondere, wenn AMAG oder der Mobilitätspartner einem nachfolgenden Kunden eine Entschädigung leisten muss – wird dem User der tatsächliche Schaden in Rechnung gestellt. Die Haftung umfasst alle Folgekosten, die durch die verspätete Rückgabe entstehen. Ist der Schaden, der durch dieses Versäumnis entsteht, grösser als die Strafgebühr (bspw. Umsatzausfall durch nicht durchführbare Folgebuchung), kann der gesamte Schaden verrechnet werden.
6. SCHÄDEN AM FAHRZEUG
6.1. Bei der Rückgabe des Fahrzeugs (siehe Artikel 5) stellt der User sicher, dass sämtliches Zubehör sowie die Fahrzeugdokumente im Fahrzeug vorhanden sind und das Fahrzeug in einem Zustand zurückgegeben wird, der dem bei der Übernahme entspricht. Dazu gehört insbesondere die Rückgabe von Fahrzeugschlüssel, Tankkarte, Zubehör und Fahrzeugdokumenten im Fahrzeug. Insbesondere bei Nutzfahrzeugen ist der Laderaum leer und frei von Verpackungsmaterialien zu hinterlassen. Bei Zuwiderhandlung wird eine Gebühr laut Gebührenkatalog für die Entsorgung von zurückgelassenen Objekten verrechnet.
6.2. Wenn die in Artikel 6.1 genannte Verpflichtung in irgendeiner Weise nicht erfüllt ist, sind wir berechtigt:
6.2.1. das Fahrzeug fachmännisch instand zu setzen und Zubehör zu ersetzen, um den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen; und
6.2.2. eine Gebühr gemäss Gebührenkatalog zu verrechnen, unabhängig davon, ob der Schaden durch den User oder einem Dritten verursacht wurde (einschliesslich eines Dritten, mit dem der User einen Unfall hatte).
6.2.3. Ist der Schaden durch unser Versicherungspaket gemäss Artikel 7 dieser Mietbedingungen (Versicherung des Fahrzeuges) versichert, dann reduziert sich der zu zahlende Betrag auf den vereinbarten Selbstbehalt;
6.2.4. Die Kosten fallen weg, wenn der Schaden durch unser Verschulden oder unsere Fahrlässigkeit verursacht wurde; oder
6.2.5. wenn wir eine Zahlung von einem haftenden Dritten erhalten haben, soweit in Artikel 6.2.2 beschrieben.
6.2.6. Wenn User die Gebühr gemäss Artikel 6.2.2 bezahlt hat und
6.2.7. eine Drittperson zugibt oder später von einem zuständigen Gericht festgestellt wird, für einen Teil oder den gesamten Schaden verantwortlich zu sein; und
6.2.8. wir Beträge Drittpersonen oder dem Drittversicherer eingefordert haben, prüfen wir, ob wir mehr als unseren Gesamtschaden eingefordert haben und leisten gegebenenfalls eine Rückerstattung.
6.2.9. Wenn ein Schaden nach der Rückgabe des Fahrzeuges und in der Abwesenheit des Users festgestellt wird, z.B. bei der Routinekontrolle, bei der Reinigung des Fahrzeuges oder durch den nachfolgenden User, senden wir dem User die folgenden Dokumente per E-Mail zu:
6.2.9.1. Details zum festgestellten Schaden;
6.2.9.2. Bilder des Schadens (sofern vorhanden); und
6.2.9.3. eine Rechnung mit den entsprechenden Kosten und Gebühren.
6.3. Abfrage der Schadensbeträge:
6.3.1. User haben zehn (10) Kalendertage Zeit ab dem Datum, an dem die E-Mail zugesandt wurde, um die Haftung für den festgestellten Schaden und/oder die von uns erhobenen Gebühren anzufechten. Wenn innerhalb dieser Frist nicht widersprochen wird, gelten die Beträge als anerkannt und stellen wir die Gebühren in Rechnung und/oder belasten die Kreditkarte, die uns zum Zeitpunkt der Buchung bekannt gegeben wurde:
6.3.1.1. entweder die in Artikel 8 genannten Kosten oder
6.3.1.2. den Selbstbehalt, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.
6.4. Art und Einstufung von Schäden
6.4.1. Leichte Schäden (Bagatellschäden)
6.4.1.1. Es wird zwischen leichten und schweren Schäden unterschieden. Leichte Schäden sind kleinere Beschädigungen am Fahrzeug (oder der Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Zubehörs, der Tank-/Ladekarte oder der Dokumentation im Fahrzeug).
6.4.1.2. Für leichte Schäden, die das Fahrzeug während der Mietdauer erleidet, werden folgende Kosten erhoben:
6.4.1.2.1. eine pauschale Entschädigung gemäss Reparaturkostenliste;
6.4.1.2.2. eine Bearbeitungsgebühr gemäss Gebührenkatalog.
6.4.2. Schwere Schäden (Substanzielle Schäden)
6.4.2.1. Was nicht unter leichtem Schaden aufgeführt ist, gilt als schwerer Schaden.
6.4.2.2. Erleidet das Fahrzeug während der Mietdauer einen schweren Schaden, dann verpflichten sich User:
6.4.2.2.1. Reparatur- bzw. Behebungskosten gemäss Kostenvoranschlag oder Gutachten zu zahlen;
6.4.2.2.2. sowie folgende Gebühren zu übernehmen:
6.4.2.2.2.1.. eine Nutzungsausfallgebühr für den Ertragsverlust während der Reparatur des Fahrzeuges, als Berechnungsbasis dient der Tagesmietpreis; sowie
6.4.2.2.2.2. eine Gebühr, die im Gebührenkatalog aufgeführt ist; sowie
6.4.2.2.2.3.. sowie allfälliger über die aufgeführten Punkte hinausgehender Schaden und Kosten.
6.4.3. Wirtschaftlicher Totalschaden
6.4.3.1. Wenn der Schaden am Fahrzeug als so schwerwiegend eingeschätzt wird, dass eine Reparatur nicht mehr sinnvoll ist, handelt es sich um einen Totalschaden. Im Falle eines Totalschadens verrechnen wir den Wert des Fahrzeuges vor dem Unfall und etwaige Transportkosten für das Fahrzeug, abzüglich der Beträge, die wir für das beschädigte Fahrzeug noch erhalten;
6.4.3.2. Wir verrechnen zudem:
6.4.3.2.1. eine Nutzungsausfallgebühr für das Fahrzeug, welches nicht mehr länger eingesetzt werden kann; als Berechnungsbasis dient der Tagesmietpreis, angepasst an die geschätzte prozentuale Auslastung unserer Flotte, die vierteljährlich berechnet wird;
6.4.3.2.2. eine Gebühr, die im Gebührenkatalog aufgeführt ist.
6.4.4. Schäden an Dritten
6.4.4.1. Für alle Fahrzeuge besteht gemäss Strassenverkehrsgesetz (SVG) eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung, die Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten abdeckt. Sofern das gemietete Fahrzeug während der Mietdauer nicht durch den Anbieter versichert ist (bspw. E-Bikes), sind User für die Kosten aller Schäden verantwortlich, die einer anderen Partei zugefügt werden, an deren Eigentum, deren Fahrzeug, und für alle nicht versicherten Verluste, die anderweitig während der Mietdauer entstehen
7. VERSICHERUNG DES FAHRZEUGES
7.1. Die Automobile und S-Pedelec sind gemäss den Vorschriften des Strassenverkehrsrechts versichert. Der Anbieter ist zuständig für die korrekte Versicherung der Fahrzeuge gem. Artikel 7. Die Versicherung der Velos, E-Bikes und, E-Cargo-Bikes ist Sache der User.
7.2. Obligatorische Haftpflichtversicherung Automobile und S-Pedelec
7.2.1. Wir sind rechtlich verpflichtet, unsere Automobile und S-Pedelec für Schäden gegenüber Dritten zu versichern. Wir haben unsere Haftpflichtversicherungen bei den führenden Versicherern der Branche abgeschlossen und sie sind automatisch in allride Sharing-Service eingeschlossen.
7.2.2. Bei Autos ist jeweils nur die Person versichert, die die Buchung erstellt hat.
7.2.3. Was ist versichert?
7.2.3.1. User sind für die finanziellen Folgen eines Ereignisses mit Dritten, die während der Mietdauer passiert sind, versichert, nämlich:
7.2.3.1.1. Körperverletzung oder Tod von Dritten; und
7.2.3.1.2.. Sachschäden am Eigentum von Dritten sowie die Verluste und Kosten, die sich aus dem Schaden ergeben.
7.2.4. Was ist von der Deckung der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen?
7.2.4.1. Körperverletzung oder Tod, welche User und weitere Passagiere bei einer Kollision erleiden;
7.2.4.2. Schäden oder Verluste an Gegenständen, die im oder auf dem Fahrzeug mitgeführt werden; oder
7.2.4.3. alle am Fahrzeug verursachten Schäden.
7.3. Selbstbehalt bei durch Haftpflichtversicherung gedeckte Schäden
7.3.1. Der Selbstbehalt für Autos beträgt max. CHF 2’500. Sofern der User keine Verletzung geltender Gesetze begangen hat, sind User für die finanziellen Kosten gegenüber Dritten gedeckt, die sich aus einer Kollision ergeben, die User verursacht haben.
7.3.2. Sofern während der Mietdauer keine Verletzung gesetzlicher Vorschriften erfolgt, besteht Deckung für die finanziellen Folgen gegenüber Dritten. Bei Verstoss gegen geltendes Recht kann der Versicherer – trotz Leistung gegenüber Dritten – vom User Rückgriff nehmen und die entstandenen Kosten ganz oder teilweise zurückfordern.
7.3.3. User haben die Möglichkeit, den standardmässigen Selbstbehalt von CHF 2’500 durch zusätzliche Zahlung des in der App hierfür angegebenen Betrages entsprechend zu reduzieren. Die Selbstbehaltsreduktion kann direkt bei der Buchung in der App gewählt werden. Die Reduktion gilt nur unter folgenden Voraussetzungen:
Die Selbstbehaltsreduktion reduziert ausschliesslich den Selbstbehalt in Bezug auf durch die Vollkaskodeckung versicherte Schäden am Fahrzeug. Sie hat keinen Einfluss auf Gebühren, Nutzungsausfall, Dritt- oder Folgekosten gemäss Gebührenkatalog.
7.4. Meldepflicht & Benachrichtigung an allride
7.4.1. Bei Ereignissen, an denen Drittpersonen beteiligt sind, sind User verpflichtet, das Unfallprotokoll vollständig und korrekt auszufüllen sowie zu unterschreiben, sodass alle relevanten Informationen zum Vorfall und zu den beteiligten Personen enthalten sind. Das Unfallprotokoll ist so schnell wie möglich, aber spätestens innerhalb von 24 Stunden nach dem Vorfall per E-Mail an support@allride.swiss, zu übermitteln.
7.5. Kollisionsschäden
7.5.1. Der Schutz vor Kollisionsschäden begrenzt das finanzielle Risiko für Schäden am Auto, während es sich in der Obhut befindet. Der Schutz vor Kollisionsschäden ist im Mietpreis inbegriffen. Sofern die Mietbedingungen sowie die geltenden gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, sind Schäden am Fahrzeug über den Selbstbehalt hinaus gedeckt.
7.5.2. Versichert ist, wenn
7.5.2.1. Das Fahrzeugmit einem festen oder beweglichen Objekt kollidiert; oder
7.5.2.2. das Fahrzeug während der Fahrt oder der Mietdauer durch Vandalismus beschädigt wird; oder
7.5.2.3. Glas inkl. Scheinwerfer und übrige Glasteile beschädigt oder zerbrochen sind
7.5.2.4. Das Fahrzeug unterliegt den Folgen von Ereignissen, die als Naturkatastrophen im Sinne des schweizerischen Rechts eingestuft werden.
7.5.3. Nicht versichert sind folgende Ereignisse:
7.5.3.1. bei groben fahrlässigem Handeln oder Vorsatz; oder
7.5.3.2. Schäden durch eine Explosion oder einen Brand im (oder am) Fahrzeug, weil es zum Transport gefährlicher Güter verwendet wurde; oder
7.5.3.3. Schäden durch eine Parkschranke oder Kollision mit einem anderen Höhenbegrenzungen; oder
7.5.3.4. vollständiger oder teilweiser Diebstahl des Fahrzeuges oder Beschädigungen durch Vandalismus, während das Fahrzeug unbeaufsichtigt geparkt oder nicht verschlossen war; oder
7.5.3.5. Schäden, die aufgrund der Fahrlässigkeit der User oder durch die Fahrlässigkeit weiterer Fahrgäste passiert sind; oder
7.5.3.6. Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Fahrzeugschlüssels, oder
7.5.3.7. Verlust oder Beschädigung des Eigentums, das im oder auf dem Fahrzeug transportiert wurde während der Mietdauer.
7.5.4. Was ist zu tun, um in den Genuss des Schutzes zu kommen?
7.5.4.1. diese Mietbedingungen und alle anwendbaren Verkehrsvorschriften müssen jederzeit eingehalten werden, wenn das Fahrzeug gemietet wird; und
7.5.4.2. innerhalb von 24 Stunden nach dem Datum, an dem sich der Vorfall ereignet hat, und auf jeden Fall vor dem Ende der Mietdauer, muss der Customer Support informiert werden. Es muss ein vollständig ausgefülltes Unfallprotokoll und/oder jedes andere Dokument, welches nützlich sein könnte, geschickt per E-Mail an support@allride.swiss werden.
7.6. Selbstbehalt bei Nutzung von Autos
7.6.1. Selbstbehalt bei durch Vollkasko gedeckte Schäden. Unter der Voraussetzung, dass die Mietbedingungen und die geltenden Strassenverkehrsbestimmungen und/oder persönlichen Führerscheinbeschränkungen eingehalten wurden, ist der Höchstbetrag, der zu zahlen ist, der Selbstbehalt in der Höhe von max. CHF 2’500 zuzüglich der Gebühr gemäss Gebührenkatalog.
7.7. Personeninsassenversicherung
7.7.1. Der Fahrer sowie die Mitfahrenden von Autos sind im Falle eines Unfalls während der Mietdauer durch eine Personeninsassenversicherung gedeckt. Diese umfasst Leistungen bei Invalidität und Tod gemäss den Bedingungen des Versicherers.
8. MIETPREIS UND GEBÜHREN
8.1. Der User ist verpflichtet, den für die Mietdauer anfallenden Mietpreis sowie die allfälligen weiteren Gebühren zu bezahlen. Der Mietpreis wird in der App angezeigt. Massgebend ist der jeweils im Zeitpunkt des Mietbeginns gültige Mietpreis sowie die Gebühren gemäss im Zeitpunkt des Mietbeginns gültigem Gebührenkatalog
8.2. Wir behalten uns das Recht vor, die Preise (Mietpreis und Gebühren) jederzeit anzupassen. Der User nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass Mietpreis- und Gebührenänderungen auch zwischen der Buchung und dem Mietbeginn erfolgen können; massgebend sind die jeweils im Zeitpunkt des Mietbeginns gültigen Mietpreise und Gebühren.
8.3. Sämtliche erwähnten Preise, Gebühren etc. verstehen sich in CHF und inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Erfährt der Satz für die Mehrwertsteuer eine Veränderung, werden die Preise, Gebühren etc. entsprechend angepasst. Die gleiche Regelung gilt für sonstige relevante neu eingeführte oder erhobene öffentlich-rechtliche Abgaben.
8.4. User verpflichten sich, die in Artikel 9 nachfolgend angegebenen und jeweils im Gebührenkatalog näher erläuterten Beträge zu zahlen.
8.5. Gebühren sind dem Gebührenkatalog zu entnehmen und finden auch dann Anwendung, wenn nicht explizit in den Mietbedingungen erwähnt.
9. ABRECHNUNG
9.1. Nach Beendigung der Miete wird eine Abrechnung erstellt und elektronisch übermittelt. Die Beträge für die Fahrzeugmiete (Mietpreis und Gebühren) werden dem im Account des Users registrierten Zahlungsmittel belastet. Gebühren und Mietpreis können auch noch nachträglich dem im Account des Users registrierten Zahlungsmittel belastet werden (Nachbelastung). Bei Buchungen im Namen von juristischen Personen (z.B. Geschäftsfahrten) gelten die Zahlungsbedingungen gemäss separater vertraglicher Vereinbarung.
9.2. Über die dem im Account des Users registrierten Zahlungsmittel belasteten Beträge erhält der User eine Abrechnung per E-Mail an die E-Mail-Adresse.
9.3. Soweit eine Belastung oder Nachbelastung des im Account des Users registrierten Zahlungsmittels nicht erfolgreich oder nicht möglich ist, wird dem User über die offenen Beträge (Gebühren, Mietpreise, Kosten, Bussenbeträge etc.) Rechnung gestellt. Rechnungen sind innert 20 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Der User ist verpflichtet, seine Zahlungsinformationen und Zahlungsmittel im Account stets aktuell, vollständig und wahr zu halten. Änderungen des hinterlegten Zahlungsmittels sind ausschliesslich über die App vorzunehmen. Eine Mitteilung an den Customer Support ersetzt diese Aktualisierung nicht.
9.4. Im Falle von Nichtbezahlung, oder wenn eine Belastung oder Nachbelastung des im Account des Users registrierten Zahlungsmittels nicht erfolgreich oder nicht möglich ist, behalten wir uns vor, den Account des Users bis zur Aktualisierung des Zahlungsmittels zu sperren. Eine Ermässigung oder Rückerstattung bereits verrechneter Beträge erfolgt in diesem Fall nicht.
10. VORZEITIGE VERTRAGSAUFLÖSUNG
10.1. Beide Parteien sind berechtigt, den Mietvertrag jederzeit aus wichtigem Grund per E-Mail fristlos zu kündigen. Allfällige Kosten, die dabei entstehen, werden in Rechnung gestellt.
10.2. Als wichtiger Grund gilt insbesondere:
10.2.1. Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen;
10.2.2. Anmeldung des Privatkonkurses oder die Stellung eines Insolvenzantrages;
10.2.3. Grobe Verkehrsregelverletzungen und Fahren in nicht fahrtüchtigem Zustand;
10.2.4. Entzug des Fahrausweises;
10.2.5. Nicht vertragsgemässe Nutzung des Fahrzeugs (inkl. Nutzung des Fahrzeugs durch Dritte);
10.2.6. Unsachgemässe Behandlung des Fahrzeugs;
10.2.7. Entfernung von Hardware zur Aufzeichnung von Telemetriedaten;
10.2.8. Verletzung der Pflichten und mehrfacher Verstoss gegen das allgemein gültige «Sharing is Caring»-Prinzip;
10.2.9. Fehlende Kooperation in Schadensfällen;
10.2.10. Verletzung von Geldwäschereivorschriften oder anderer gesetzlicher Vorschriften, die für AMAG ein Reputationsrisiko zur Folge haben könnten;
10.3. Als wesentliche Vertragsverletzungen durch AMAG gelten insbesondere:
10.3.1. Länger andauernde Verunmöglichung der Fahrzeugnutzung aus technischen Gründen, welche durch AMAG nicht innert nützlicher Frist behoben werden können. Dazu zählt auch ein durch einen Unfall hervorgerufener Totalschaden des Fahrzeuges. AMAG steht das Recht zu, ein mindestens gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen.
10.4. Bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung aufgrund einer wesentlichen Vertragsverletzung sind die Nutzungsgebühren bis zum Datum der effektiven Rückgabe des Fahrzeugs geschuldet. Je nach Grund für die Vertragsauflösung können dem User weitere Gebühren gemäss Gebührenkatalog berechnet werden. Der Account des Users kann für weitere Buchungen gesperrt oder ganz gelöscht werden. Die AMAG hat das Recht neue Accounts des Users direkt zu sperren.
10.5. Darüber hinaus hat AMAG jederzeit das Recht, einen laufenden Mietvertrag und/oder künftige Buchungen mit sofortiger Wirkung zu beenden bzw. stornieren, wenn sich AMAG entscheidet, die App bzw. deren Betrieb vorübergehend oder dauerhaft einzustellen oder deren Ausgestaltung und Funktionen zu ändern. Aus einer solchen Beendigung haben User keinerlei Ansprüche auf Schaden- oder anderweitigen Ersatz.
11. CUSTOMER SUPPORT & PANNENDIENST
11.1. Die Geschäftszeiten des Customer Supports sind von Montag bis Freitag von 08.00 – 18.00 Uhr. Während dieser Zeit steht der Support per E-Mail unter support@allride.swiss und per Telefon +41 41 539 13 90 zur Verfügung.
11.2. Für dringende Angelegenheiten, Notfälle, Schadensmeldungen, Störungen der App und in den Mietbedingungen weitere Kontaktaufnahmepflichten steht der Customer Support auch ausserhalb der Öffnungszeiten unter der Nummer +41 41 539 13 90 zur Verfügung.
11.3. Der Pannendienst für Automobile ist erreichbar per Telefon unter: +41 58 827 66 00.
12. HAFTUNG
12.1. Die Haftung von AMAG oder dem Mobilitätspartner für Personenschäden, insbesondere Tod oder Körperverletzung, wird durch diese Mietbedingungen nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen, soweit eine solche Haftung gesetzlich nicht ausgeschlossen werden darf.
12.2. Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haftet AMAG in keinem Fall, gleich aus welchem Rechtsgrund, für (i) leichte und mittlere Fahrlässigkeit, (ii) indirekte, mittelbare, Reflex-, Dritt- und Folgeschäden, reine Vermögensschäden, Verluste, verpasste Chancen, Betriebsunterbrüche oder nichtrealisierte Einsparungen, (iii) nicht realisierte Einsparungen, (iv) Schäden aus Verzug sowie (v) jegliche Handlungen und Unterlassungen von Hilfspersonen.
12.3. Im Übrigen lehnt AMAG die Haftung bei Vorliegen folgender Fälle ab:
12.3.1. unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Lagerung, Einstellung oder Benutzung der Fahrzeuge;
12.3.2. Verwendung inkompatibler Ersatz- oder Zubehörteile (z.B. Stromversorgung) durch User;
12.3.3. unsachgemässe Abänderung oder Reparatur der Fahrzeuge durch User oder Drittpersonen;
12.3.4. höhere Gewalt, insbesondere Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw., welche nicht durch AMAG zu vertreten sind, und behördliche Anordnungen.
13. DATENSCHUTZ
13.1. Zweck der Datenverarbeitung
13.1.1. Personenbezogene Daten werden zum Zweck der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und Qualitätssicherung verarbeitet. Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung der allride App hier auffindbar: Privacy Policy
13.2. Rechtsgrundlage
13.2.1. Die Datenverarbeitung erfolgt gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG). Details zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung der allride App aufgeführt.
14. DIVERSES
14.1. AMAG ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesen Mietbedingungen einzeln oder gesamthaft an ein anderes Unternehmen zu übertragen, sofern dadurch keine wesentlichen Nachteile für den User entstehen. Der User ist nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesen Mietbedingungen einzeln oder gesamthaft an andere Unternehmen abzutreten.
14.2. Diese Mietbedingungen bilden die vollständige Vereinbarung zwischen AMAG und dem Mobilitätspartner und dem User in Bezug auf die Nutzung des zur Verfügung gestellten Mobilitätsangebots. Frühere Absprachen, Vereinbarungen oder Erklärungen werden durch diese Mietbedingungen ersetzt und verlieren ihre Gültigkeit.
14.3. AMAG behält sich vor, diese Mietbedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Änderungen bzw. die jeweils gültigen Mietbedingungen sind für User in der App jederzeit einsehbar. User werden über Änderungen der Mietbedingungen in der App und/oder per E-Mail informiert. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Nutzung eines Fahrzeugs geltende Version der Mietbedingungen.
14.4. Sollte eine Bestimmung dieser Mietbedingungen ganz oder teilweise für ungültig erklärt werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Mietbedingungen bleiben im Übrigen vollumfänglich wirksam.
14.5. Das Fahrzeug bleibt während der gesamten Mietdauer im Eigentum der AMAG bzw. der entsprechenden Konzerngesellschaft der AMAG Gruppe oder dem Mobilitätspartner. Dingliche Rechte oder ein Retentionsrecht der User am Fahrzeug zur Sicherung von Ansprüchen gegen AMAG sind ausgeschlossen. Verfügungen über das Fahrzeug und Zubehör sind untersagt (z.B. Verkauf, Verpfändung, Schenkung). Die AMAG ist berechtigt, einen Eigentumsvorbehalt (Verbot des Halterwechsels) eintragen zu lassen. User haben das Fahrzeug von Rechten Drittpersonen freizuhalten. User dürfen es nicht verkaufen, vermieten, verpfänden, verschenken oder zur Sicherung übereignen.
15. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
15.1. Auf diese Mietbedingungen sowie sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen dem User und AMAG ist das materielle Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen und internationaler Abkommen.
15.2. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit den Mietbedingungen bzw. dem vertraglichen Verhältnis zwischen dem User und AMAG ist der Sitz von AMAG, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen abweichenden Gerichtsstand vorsehen. AMAG ist jedoch berechtigt, gerichtliche Schritte auch am Sitz bzw. Wohnsitz des Users einzuleiten.
Anhang 1 zu den Mietbedingungen – Liste der Mobilitätspartner
AMAG Automobil und Motoren AG
Alte Steinhauserstrasse 1
CH-6330 Cham
AMAG Services AG
Steinackerstrasse 20
CH-8302 Kloten
Telefon: +41 44 804 90 33
E-Mail: ondemand@europcar.ch